Verein der Kleingärtner und Wochenendsiedler e.V. "Karstenberg"
                                     Inhaltselemente                                            Bad Doberan

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2018

                Einladung zur Jahreshauptversammlung 2024

Sehr geehrte Gartenfreundin, sehr geehrter Gartenfreund,

die Jahreshauptversammlung führen wir am

                                                            Sonntag, 17.03.2024, 10 Uhr,
                                                     Gemeindezentrum Lambrechtshagen,
                                            Allershäger Straße 1a, 18069 Lambrechtshagen

durch, zu der Sie der Vorstand herzlich einlädt.

 

 Tagesordnung:
1. Eröffnung
2. Geschäftsbericht, Kassenbericht, Revisionsbericht
2023
3. Aussprache zu den Berichten
4. Entlastung des Vorstandes und der Revisionskommission für die Jahre 2023
5. Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2024
6. Termine
7. Sonstiges

Zum TOP 5  Haushaltsplan 2024 (Auszug)

Beiträge, Betriebskosten, Umlagen             Abschläge für Pacht, Strom, Wasser
(verbrauchsunabhängige Kosten)
              (verbrauchsabhängige Kosten)

19,00 € Verbandsumlagen                                      31,00 € Pacht
  5,00 € Versicherungen                                             1,00 € Gebühr Boden- /Wasserverband
46,00 € Aufwandsentschädigung Vorstand        110,00 € Strom
18,00 € Werterhaltung                                              30,00 € Wasser
16,00 € Verwaltung
16,00 € Vereinsleben
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120,00 €                                                               172,00 €

Sonstige Umlagen
 10,00 € Rücklagenumlage
------------------------------------------
 10,00 €

 Bei Beschlussfassung sind von Ihnen insgesamt 302,00 € eingehend bis zum 31.03.2024 auf
 das  Vereinskonto des Vereins zu überweisen
.

Hinweis: Mit der Beschlussfassung ist der Vorauszahlungsbetrag zur Zahlung fällig. Es wird keine gesonderte Vorauszahlungsrechnung geben.

 Zum TOP 6 – Anstellen der Wasserversorgung

Trotz nochmaligem Hinweis im vergangenen Jahr wurde dem Vorstand das Wasseranstellen in der Gartenanlage erschwert. Die Anstellung erfolgt abschnittsweise. Erst wenn bei einem Abschnitt die Wasseruhr stehen bleibt, wird ein weiterer Abschnitt geöffnet. Sofern jedoch ein Wasserhahn in einem Garten undicht oder geöffnet ist bzw. Pächter trotz Hinweises vorzeitig Wasser entnehmen, dreht sich die Wasseruhr weiter und der Vorstand muss auf Fehlersuche gehen. Dies nimmt unnötiger Weise viel Zeit und Kraft in Anspruch.

Hierfür ist es notwendig das

                                                           ALLE GARTENFREUNDE
                                                        SPÄTESTENS AM    19.04.2024
                                  DEN HAUPTWASSERHAHN IHRES GARTENS VERSCHLOSSEN HABEN.

Bitte erinnern Sie auch Ihre Nachbarn nochmal hieran.

Da wir derzeit nicht sagen können, ob bis Anfang April die Bauarbeiten des 1. Abschnitts der Wassersanierung in Gänze abgeschlossen sind, erfolgt das Anstellen der Wasserversorgung am
                                                                           20.04.2024

Eine Anwesenheit aller Gartenfreunde ist selbstredend sinnvoll, da es über die Wintermonate passiert sein kann, dass Hähne oder Leitungen kaputt gegangen sind. Defekte außerhalb des Gartenhauses, können festgestellt werden, kosten den Vorstand jedoch viel Zeit bei der Ermittlung des entsprechenden Gartens. Anders sieht es bei Schäden in der Gartenlaube aus. Hier läuft die Hauptwasseruhr, der Vorstand kann mit der Wasserversorgung der gesamten Anlage nicht fortfahren und ist Stunde um Stunde auf Fehlersuche.

                                   Aus den vorgenannten Gründen ist eine Wasserentnahme erst am
                                                                    20.04.2024 ab 13.00 Uhr
                                                                                  gestattet.

Zum TOP 7
A) Tausch Wasseruhr
Wechselintervalle:         Stromzähler              alle 20 Jahre bzw. 15.000 k/wh
                                      Wasseruhr                alle   7 Jahre bzw. 150 m³
2013 hat der Verein beschlossen, dass Wasseruhren spätestens alle 7 Jahre zu tauschen sind. Demgemäß haben alle Vereinsmitglieder die den letzten Tausch der Wasseruhr 2017 oder früher vorgenommen haben, den Wechsel bis zum Wasseranstellen durchzuführen.
          AA) Besonderheit Sanierung Wasserleitung
In Parzellen, die im 1. Bauabschnitt involviert sind, dürfen alte Wasseruhren nur verwendet werden, sofern sie 2021 oder später eingebaut wurden.
Letzte Frist für den Tausch der Wasseruhren wurden auf den
                                                                     19.04.2024
gesetzt. Die alte Wasseruhr ist aufzubewahren, der Wechsel dem Vorstand zum Erstellen eines Wechselprotokolls unverzüglich anzuzeigen. Der Vorstand weist bereits jetzt darauf hin, dass beim Nichtwechseln die Wasserversorgung der Parzelle eingestellt und der Wasserzugang verplombt wird. Sollte dennoch eine Wasserentnahme vorgenommen werden, stellt dies einen Siegelbruch und somit eine Straftat dar.

           B) Abwasseranlage - Dichtigkeitsprüfung
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften hat die Dichtigkeitsprüfung für alte verschlossene Abwasseranlagen (verschlossene Sickergruben) eine Gültigkeit von 10 Jahre. Die ersten Dichtigkeitsprüfungen in unserer Gartenanlage erfolgten im Jahr 2013. Demgemäß haben alle Pächter die im Jahr 2014 eine Dichtigkeitsprüfung haben vornehmen lassen, diese zu erneuern.
Daher haben alle betreffenden Pächter dem Vorstand bis zum
                                                                      19.04.2024
den Nachweis über die Erneuerung der Dichtigkeitsprüfung zu erbringen. Sollte dem Vorstand dieser Nachweis nicht vorgelegt werden, würde der Vorstand nicht umhinkommen, die Wasserversorgung des Gartens einzustellen.

                   C) Sonderarbeitseinsatz
Diskussion und Abstimmung zu möglichen Sonderarbeitseinsätzen

                D) Verwendung Gutschrift Stadtwerke
Diskussion und Abstimmung zur Gutschrift der Stadtwerke Rostock

                    E) Finanzierung Wassersanierung
Diskussion und Abstimmung zum weiteren Ablauf und zur weiteren Finanzierung der Wassersanierung

Anträge an die JVH 2024 sind lt. Satzung § 5(5) vier Wochen vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand des Vereins einzureichen


Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand


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