Verein der Kleingärtner und Wochenendsiedler e.V. "Karstenberg"
                                     Inhaltselemente                                            Bad Doberan

Allgemeine Hinweise und Regeln entsprechend der Gartenordnung

Arbeitsnachweiskarten
Die Arbeitsnachweiskarten sind zu jedem Arbeitseinsatz mitzubringen. Gartenfreunde mit einem Pflegestück, haben sich die geleisteten Stunden zeitnah durch die Arbeitsverantwortlichen
Gfrd. Dahms bzw. Gfrd. Schleusner gegenzeichnen zu lassen, um bei der Endabrechnung
akzeptiert werden zu können.

Befahren der Gartenanlage
Das Befahren der Gartenanlage ist grundsätzlich durch den Vorstand im Vorfeld zu genehmigen.
Während der Saison ist das Befahren der Anlage in der Regel untersagt. Ausnahmen hiervon sind
beim Vorstand zu beantragen und sind immer Einzelfallentscheidungen. Die Tore sind nach jeder
Ein- und Ausfahrt wieder zu verschließen. Die Abfuhr großer Mengen Grünschnitt hat in der
Vor- bzw. Nachsaison zu erfolgen.

Tore
Aus gegebenen Anlass und der Vorkommnisse in der Vergangenheit weist der Vorstand im
Interesse der Sicherheit jedes Kleingärtners nochmals darauf hin:

      Die Anlagentore und Türen sind in der Saison (01.05. bis 30.09.) in der Zeit von
      20.00 bis 07.00 Uhr geschlossen zu halten.

     Außerhalb der Saison (01.10. bis 30.04.) sind die Tore und Türen der Anlage
      grundsätzlich geschlossen zu halten.

Siehe auch Gartenordnung Abschnitt "Ordnung und Sicherheit"  Abschnitt 6.7

Sollte diese Regelung der Gartenordnung nicht eingehalten werden (insbesondere beim
oberen Tor) wird der Vorstand geeignete Maßnahmen ergreifen müssen.
Hiermit notfalls verbundene Kosten müssten auf die jeweiligen Parkplatznutzer umgelegt
werden.

Einhaltung der Ruhezeiten
Mittagsruhe:  Mo-Sa von 13.00 - 15.00 Uhr
Abendruhe:  Mo-Fr ab 19.00 Uhr, Sa ab 17.00 Uhr
Sonn- und Feiertage:  ganztägig
Siehe auch Gartenordnung  "Einhaltung Ruhezeiten"  Abschnitt 5.

Spielplätze
Die Ruhezeiten in den Mittagsstunden (13.00 bis 15.00 Uhr) sowie in den Abendstunden sind
auch auf den Spielplätzen einzuhalten. Liebe Eltern und Großeltern, achtet bitte im Interesse
eurer Gartennachbarn auf die Vermeidung übermäßigen Lärms.

Fahrrad fahren
In der Gartenanlage ist das Fahrradfahren verboten.

Hunde
Hunde sind in der Gartenanlage anzuleinen. Der Hundekot ist durch den Hundebesitzer
zu beseitigen und zu entsorgen.

Verbrennen
Durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock wurde im Gewerbegebiet
"Eickboom" in Bad Doberan ein Wertstoffhof eingerichtet. Damit greift ab 2016 die Beschluss-
vorlage der Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan aus dem Jahre 2011, wonach
das Verbrennen von Müll sowie pflanzlichen Abfällen in Gänze untersagt ist. Bei Verstößen hiergegen, kann nunmehr die Stadt Bad Doberan Bußgelder in empfindlicher Höhe verhängen.