Herzlich Willkommen auf der Homepage des Gartenvereins "Karstenberg".
Der Verein führt den Namen Verein der Kleingärtner und Wochenendsiedler e.V. "Karstenberg" Bad Doberan.
Schwaaner Chaussee
D-18209 Bad Doberan
Er hat seinen Sitz in Bad Doberan und ist beim Amtsgericht Rostock unter der Nummer 2468 registriert.
Der Gerichtsstand ist Rostock.
Der Verein wurde am 11.06.1982 gegründet und ist Mitglied im Verband der Freunde des Gartens in
Mecklenburg - Vorpommern e.V.
Der Kleingartenverein "Karstenberg" hat derzeit 98 Parzellen. Die Gärten haben eine Fläche von 300 bis 600 m².
Die Fläche des Vereins insgesamt umfast ca. 36 000 m².
Für die 148 Mitglieder stehen 94 PKW-Stellplätze zur Verfügung.
Unser Gartenverein liegt in Bad Doberan an der Schwaaner Chaussee nahe der Rehaklinik. |
Der Verein erstrebt, unterstützt und betreibt die Förderung des Kleingartenwesens auf gemeinnützlicher Grundlage.
Der Verein stellt sich insbesondere folgende Aufgaben:
a) für die Erhaltung und Förderung der Kleingartenanlage Sorge zu tragen.
b) seine Mitglieder fachlich zu beraten und zu betreuen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
a) Mitglied kann jeder im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche volljährige Person werden,
auch wenn sie keinen Kleingarten, der unter Verwaltung des Vereins steht, pachten will
(fördernde oder passive Mitglieder).
b) Die Aufnahme zur Mitgliedschaft erfolgt auf Antrag. Der Antrag muss die Anerkennung der
Satzung des Vereins und der Gartenordnung enthalten.
c) Über den Antrag entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Mit dem Tag des Beschlusses
beginnt die Mitgliedschaft.
d) Für die Nutzung des Kleingartens genügt die Mitgliedschaft eines Ehepartners.