Verein der Kleingärtner und Wochenendsiedler e.V. "Karstenberg"
                                     Inhaltselemente                                            Bad Doberan

                                            Vorauszahlung für das Gartenjahr 2025

Gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung 2024 wird die Vereinsfinanzierung auf den steuerlich konformen Mitgliedsbeitrag umgestellt. Es wurde ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 120,00 € pro Parzelle beschlossen.

Zukünftig ist daher eine Abstimmung und ein Beschluss zum Haushaltsplan  entbehrlich. Die Festlegung zur Vorauszahlung zu den verbrauchsabhängigen Kosten obliegt dem Vorstand.

Beiträge, Betriebskosten, Umlagen                                                Abschläge für Pacht, Strom, Wasser
(Verbrauchsunabhängige Kosten)                                                 (verbrauchsabhängige Kosten)
120,00 € Mitgliedsbeitrag                                                                31,00 € Pacht
                                                                                                                1,00 € Gebühr Boden- /Wasserverband
                                                                                                            110,00 € Strom
                                                                                                              30,00 € Wasser
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120,00 €                                                                                             172,00 €

 Sonstige Umlagen
20,00 € Rücklagenumlage
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20,00 €

                                           Der Vorauszahlungsbetrag beträgt
                                                 
insgesamt  312,00 €   und ist eingehend bis zum   31.03.2025
                                                 
auf das Vereinskonto des Vereins zu überweisen.


                                                              Tausch Wasseruhr

Wechselintervalle:       Stromzähler                        alle 20 Jahre bzw. 15.000 kWh
                                        Wasseruhr                           alle   7 Jahre bzw. 150 m³
2013 hat der Verein beschlossen, dass Wasseruhren spätestens alle 7 Jahre zu tauschen sind. Demgemäß haben alle Vereinsmitglieder die den letzten Tausch der Wasseruhr 2018 oder früher vorgenommen haben, den Wechsel bis zum Wasseranstellen durchzuführen.


                                         Besonderheit Sanierung Wasserleitung

In Parzellen, die im 2. Bauabschnitt involviert sind, dürfen alte Wasseruhren nur verwendet werden, sofern sie 2022 oder später eingebaut wurden.
Letzte Frist für den Tausch der Wasseruhren wurde auf den
                                                                                     
04.04.2025
gesetzt. Die alte Wasseruhr ist aufzubewahren, der Wechsel dem Vorstand zum Erstellen eines Wechselprotokolls unverzüglich anzuzeigen. Der Vorstand weist bereits jetzt darauf hin, dass beim Nichtwechseln die Wasserversorgung der Parzelle eingestellt und der Wasserzugang verplombt wird. Sollte dennoch eine Wasserentnahme vorgenommen werden, stellt dies einen Siegelbruch und somit eine Straftat dar.

                        
                          Abwasseranlage - Dichtigkeitsprüfung

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften hat die Dichtigkeitsprüfung für alte verschlossene Abwasseranlagen (verschlossene Sickergruben) eine Gültigkeit von 10 Jahre. Die ersten Dichtigkeitsprüfungen in unserer Gartenanlage erfolgten im Jahr 2013. Demgemäß haben alle Pächter die im Jahr 2014 eine Dichtigkeitsprüfung haben vornehmen lassen, diese zu erneuern.
Daher haben alle betreffenden Pächter dem Vorstand bis zum
                                                                                      
04.04.2025
den Nachweis über die Erneuerung der Dichtigkeitsprüfung zu erbringen. Sollte dem Vorstand dieser Nachweis nicht vorgelegt werden, würde der Vorstand nicht umhinkommen, die Wasserversorgung des Gartens bis zur Vorlage eines entsprechenden Nachweis einzustellen.

                                               Sonderarbeitseinsatz

Auch in diesem Jahr werden wir nicht umhinkommen, für die Nacharbeiten der Wassersanierung im 2. Bauabschnitt einen Sonderarbeitseinsatz durchzuführen.
                                                             
Termin: 26.04.2025

                                           Finanzierung Wassersanierung

In diesem Jahr erfolgt die Ausführung des 3. und damit letzten Bauabschnittes. Wir gehen derzeit davon aus, dass im späten Herbst die Arbeiten der Fachfirmen in Gänze abgeschlossen sind.

Dies bedeutet, dass wir auch in diesem Jahr letztmalig eine Umlage erheben müssen. Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, ist die Finanzierung – auch in diesem Jahr - nicht ohne eine zusätzliche Umlage darstellbar. Hintergrund ist, dass sich die Kosten doch etwas gesteigert haben, nicht geplante Arbeiten durchzuführen sind und die Beträge für eine mögliche Förderung um 50 % gekürzt wurden. Dies bringt den Finanzierungsplan ins Wanken.

Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, zu der generellen Umlage von 100,00 € nochmals eine zusätzliche Umlage von 150,00 € zu zahlen. Somit wäre letztmalig eine Umlage von 250,00 € fällig.

Diese sollte – entgegen dem vergangenen Jahr – in Gänze bis zum 31.08.2025 gezahlt werden. Dies stellt sicher, dass alle finanziellen Mittel bereits im Herbst zur Verfügung stehen.

Trotz der nochmaligen Umlage werden wir uns in dem von Anfang an kalkulierten Finanzrahmen von ca. 850,00 € pro Parzelle bewegen.

Sofern wir wiederum eine Förderung erhalten und auch die Kostenbeteiligung durch den KGV „Lärchengrund“ rechtzeitig eingehen, wird aller Voraussicht nach am Ende der Bauarbeiten ein Guthaben zu Buche stehen (über die Höhe können noch keine Angaben gemacht werden). Hier wird die Mitgliederversammlung im kommenden Jahr entscheiden müssen, wie mit dem Guthaben verfahren wird.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand