Verein der Kleingärtner und Wochenendsiedler e.V. "Karstenberg"
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Verein ohne Vorstand

Die Situation, dass ein Verein (auch nur vorübergehend) ohne   Vorstand ist oder dass im mehrgliedrigen Vorstand ein Teil der   Ämter  nicht besetzt ist, tritt nicht selten   ein.

Die  meisten Satzungen enthalten Regelungen über die Amtszeit des Vorstandes, wenn gleich dies nicht zwingend notwendig ist. Ist eine solche Amtsdauer festgelegt, verlängert sie sich nicht  automatisch, wenn sich kein Nachfolger findet oder rechtzeitige Neuwahlen versäumt wurden.

Mit dem Ablauf der satzungsgemäß vorgesehenen Amtszeit endet automatisch die Amtszeit des Vorstandes, auch wenn noch kein neuer Vorstand gewählt ist. Der Verein ist also ohne Vorstand.

Ist der Verein ohne Vorstand oder fehlen zur Vertretung nötige Vorstandsmitglieder, kann das Amtsgericht auf Antrag einen Notvorstand bestellen.

Die Bestellung des Notvorstandes erfolgt durch das Gericht, bei dem das zuständige Vereinsregister angesiedelt ist. Zuständig ist der Rechtspfleger. Dazu muss ein formloser Antrag eines Beteiligten vorliegen.

 Liebe   Vereinsmitglieder, diese Situation darf nicht eintreten.

Nicht nur das die   Bestellung eines Notvorstandes mit erheblichen Kosten verbunden ist, die  Bestellung eines Notvorstandes zielt in aller Regel auf die Abwicklung und   Auflösung des Vereins ab.

Dies hätte zur Folge, dass sämtliche Gärten OHNE ENTSCHÄDIGUNG an den Verpächter zurückgehen.



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