Verein der Kleingärtner und Wochenendsiedler e.V. "Karstenberg"
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Information der unter Wasserbehörde

Aus gegebenem Anlass muss der Vorstand auf Nachfolgendes hinweisen:

Abwasserentsorgung

 Durch die unter Wasserbehörde erging an den Verein folgender Hinweis:

 Gemäß wasserrechtlicher Allgemeinverfügung vom   17.11.2010 (!!!) ist der Betrieb der alten Versickergruben seit dem 01.01.2014 untersagt.

 Viele Pächter haben hierauf reagiert und gehandelt.
Dennoch gibt es immer noch – nach nunmehr 7 Jahren – Pächter, die noch keine Abwasserlösung errichtet haben.

 Wir sind nunmehr aufgefordert bis spätestens zum Saisonbeginn 2022 sicherzustellen, dass alle Parzellen über eine gesetzeskonforme Abwasserlösung verfügen.

 Demgemäß hat der Vorstand nunmehr alle diejenigen Pächter aufzufordern, die Nutzung der Sickergruben einzustellen und die Abwasserentsorgung durch DIBt-zertifizierten Sammeltank, oder aber Abdichtung und Dichtigkeitsnachweis der alten Grube nachzuweisen.

 Sofern keine abflusslose Abwasserlösung vorhanden ist, darf der Garten nur über eine Wasserentnahmestellen außerhalb der Gartenlaube verfügen. Hier ist der Vorstand verpflichtet die Wasserversorgung der Gartenlaube zu unterbinden.

 Daher hat der Vorstand alle betreffenden Pächter aufzufordern, bis zum

 30.04.2022

 für eine abflusslose Abwasserentsorgung Sorge zu tragen.

 

(Bei Neupächter wird eine individuelle Lösung gefunden) Der Einbau bzw. Dichtigkeit ist dem Vorstand durch Vorlage der DIBt-Zertifikats bzw. durch Vorlage des Dichtigkeitsprotokolls anzuzeigen.

 Der Vorstand