SAMMELGRUBEN
Gemäß wasserrechtlicher Allgemeinverfügung vom 17.11.2010 (!!!) ist der Betrieb der alten Versickergruben seit dem 01.01.2014 untersagt.
Sofern keine abflusslose Abwasserlösung vorhanden ist, darf der Garten nur über eine Wasserentnahmestelle außerhalb der Gartenlaube verfügen. Hier ist der Vorstand verpflichtet die Wasserversorgung in der Gartenlaube zu unterbinden.
Daher hat der Vorstand alle betreffenden Pächter aufzufordern, bis zum
30.04.2022
für eine abflusslose Abwasserentsorgung Sorge zu tragen.
Der Vorstand