Jahreshauptversammlung
des Vereins der Kleingärtner und Wochenendsiedler e.V.
„ Karstenberg“ vom 12.03.2023
Anwesend: 60 Vereinsmitglieder von 160 Mitgliedern
Beschlussfassung Beiträge, Betriebskosten, Umlagen, Rücklagen
Beiträge, Betriebskosten, Umlagen Abschläge für Pacht, Strom, Wasser
(verbrauchsunabhängige Kosten) (verbrauchsabhängige Kosten)
18,00 € Mitgliedsbeitrag/Verband 31,00 € Pacht
5,00 € Versicherungen 1,00 € Gebühr Boden-/Wasserverband
46,00 € Aufwandsentschädigung Vorstand 110,00 € Strom
16,00 € Werterhaltung 30,00 € Wasser
15,00 € Verwaltung
15,00 € Vereinsleben
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 115,00 € 172,00 €
Sonstige Umlagen
10.00 € Rücklagenumlage
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10,00 €
Der vorliegende Entwurf zum Haushalt 2023 wurde mit 60 Stimmen angenommen.
0 Vereinsmitglieder stimmten gegen den Haushalt 2023. Es gab keine Enthaltungen.
Insgesamt sind 297,00 € eingehend bis zum 31.03.2023 auf das Vereinskonto des Vereins zu überweisen.
Anstellen Wasserversorgung
- Es ist bis zum 31.03.2023 der Hauptwasserhahn des Gartens zu schließen.
- Wasseranstellen soll am 01.04.2023 ab 10.00 Uhr beginnen. Ab 13.00 Uhr können voraussichtlich
die Gartenfreunde Wasser entnehmen.
- Die Wasserhähne sind von den Pächtern bis 13.00 Uhr geschlossen zu halten.
Auch die Anwesenheit der Pächter wäre wünschenswert, um im Havarie-Fall reagieren zu können.
Informationen/ Ausblick 2023
Für das Gartenjahr 2023 sind 3 zentrale Arbeitseinsätze geplant. Es ist eine frühzeitige Anmeldung nötig, nicht Angemeldete Mitglieder können zukünftig nicht mehr an den geplanten Arbeitseinsätzen teilnehmen.
Abwasseranlage – Dichtigkeitsprüfung
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften hat die Dichtigkeitsprüfung für alte ver-schlossene Abwasseranlagen eine Gültigkeit von 10 Jahre. Die ersten Dichtig-keitsprüfungen in unserer Gartenanlage erfolgten im Jahr 2013. Demgemäß ha-ben alle Pächter die im Jahr 2013 eine Dichtigkeitsprüfung haben vornehmen lassen, diese zu erneuern.
Daher haben alle betreffenden Pächter dem Vorstand bis zum 30.03.2023 den Nachweis über die Erneuerung der Dichtigkeitsprüfung zu erbringen. Sollte dem Vorstand dieser Nachweis nicht vorgelegt werden, würde der Vorstand nicht umhinkommen, die Wasserversorgung des Gartens einzustellen.
Befahren der Gartenanlage
Grundsätzlich ist das Befahren der Gartenanlage während der Gartensaison ver-boten. Der Vorstand hatte in den vergangenen Jahren diese Regelungen sehr aufgeweicht, was wiederholt zu Beschwerden von Pächtern geführt hat.
Der Vorstand wird ab diesem Jahr lediglich außerplanmäßig notwendige Fahrten in der Gartenanlage gestatten. Alle anderen planbaren Fahrten (Grünschnitt, Er-de etc.) sind auf die Vor- bzw. Nachsaison zu legen.
Übernachtung
Aus gegebenem Anlass weist der Vorstand auf die geltende Gartenordnung und den Pachtvertrag hin.
§ 4 (3) Der Pächter darf den Kleingarten weder weiterverpachten noch Dritten zum Gebrauch oder Wohnen überlassen.
Leider gibt es in unserer Gartenanlage vermehrt Pächter die Dritten, sei es Fa-milie oder Freunden, gestatten, den Garten für Erholungszwecke mit Koffern und Taschen etc. über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stellen.
Der Vorstand hat keine Einwände gegen einen kurzen BESUCH unserer Pächter in der Gartenanlage mit ein oder zwei Übernachtungen. Wobei hier ausdrücklich auf den Passus BESUCH und nicht ÜBERLASSUNG hingewiesen wird.
Sollte der Vorstand derartiges in diesem Jahr feststellen, ist der Vorstand be-rechtigt, die entsprechenden Personen der Gartenanlage zu verweisen und wird hiervon auch Gebrauch machen.
Abwasserentsorgung
Für die Abwasserentsorgung ist zukünftig die Firma Uniroka zuständig.
Der Preis beträgt 70,-€ für den ersten 1m³ – danach in 0,5m³ schritten.
Auch 3 zentrale Abfuhrtermine für die Abwasserentsorgung finden statt.
Der Vorstand weist hin: Auf eine frühzeitige Anmeldung bei der Abwasserentsorgung. Eine spätere Anmeldung kann nicht mehr berücksichtigt werden, da der Entsorger eine begrenzte Kapazität hat.