Ergebnis Jahreshauptversammlung 2020
1. Entlastung Vorstand
Für die Entlastung des Vorstandes stimmten 29 Mitglieder, es gab keine Gegenstimmen und Enthaltungen.
Die Entlastung der Revisionskommission erfolgte einstimmig ohne Gegenstimmen und Enthaltungen.
2. Beschlussfassung Beiträge, Betriebskosten, Umlagen, Rücklagen
Beiträge, Betriebskosten, Umlagen Abschläge für Pacht, Strom, Wasser
(verbrauchsunabhängige Kosten) (verbrauchsabhängige Kosten)
13,00 € Mitgliedsbeitrag/Verband 31,00 € Pacht
5,00 € Versicherungen 2,00 € Gebühr Boden-/Wasserverband
46,00 € Aufwandsentschädigung Vorstand 70,00 € Strom
14,00 € Werterhaltung 16,00 € Wasser
17,00 € Verwaltung
14,00 € Vereinsleben
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109,00 € 119,00 €
Sonstige Umlagen
10.00 € Rücklagenumlage
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10,00 €
Der vorliegende Entwurf zum Haushalt 2020 wurde mit 29 Stimmen angenommen.
0 Vereinsmitglieder stimmten gegen den Haushalt 2020. Es gab keine Enthaltungen.
Demgemäß ist eine Vorauszahlung von 238,00 € bis zum 31.03.2020 auf das bekannte Vereinskonto zu leisten.
3. Anstellen Wasserversorgung
Die Wasserversorgung der Gartenanlage erfolgt am 04.04.2020 ab 10.00 Uhr.
Jedoch ist die Wasserentnahme durch die Pächter
erst ab 13.00 Uhr gestattet.
Verschluss der Hauptwasserhähne im Garten spätestens am 03.04.2020.
4. Säumnisgebühr Ablesung
Durch die Mitgliederversammlung wurde eine Säumnisgebühr in Höhe von 35,00 € für die Pächter beschlossen, für deren Gärten am Ablesetermin keine Zählerstände abgelesen werden konnten bzw. von denen einen Tag vor Ablesung keine Ablesewerte in Fotodokumentation vorliegen.
Die Abstimmung wurde mit 28 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme angenommen
5. Pinnwand
Am Vereinshaus wird eine frei zugängliche Pinnwand angebracht, an dem jeder Pächter Angebote zum Tausch, Abzugeben oder Verkauf von Gartenutensilien etc. anbringen kann. Die Pinnwand ist ausschließlich für den Gartenbereich gedacht und nicht für allgemeine private Zwecke.
6. Pflegestücke / Fahrspuren
- Der Vorstand weist darauf hin, dass zu den Arbeiten auf den Pflegestücken nicht nur das Rasenmähen gehört. Die
Arbeiten auf den Pflegestücken beinhalten auch die Pflege der Rabatten unter den Anpflanzungen.
- Jeder Pächter ist verpflichtet, die hälftige Außenfläche vor seiner Parzelle zu pflegen. Dies bedeutet nicht nur das
Rasenmähen. Bei Parzellen, die an einer Fahrspur (Rasengitter) liegen, ist dies mitzupflegen (Zuwuchern, Befahrbarkeit).
7. Sanierung Wasserleitung
Es wurde eine Gesprächsrunde geführt, wobei PRO- und KONTRA miteinander diskutiert wurde, und die Anwesenden
Vereinsmitglieder übereinkamen die veraltete Wasserleitung zu erneuern.
Beginnend ab diesem Jahr ist durch jeden Pächter ein zusätzlicher Betrag von 50,00 € zu zahlen.
Dieser Betrag wird zunächst auf 4 Jahre angespart und dient ausschließlich der Kostendeckung der Erneuerung der Wasserleitungen.
Die Erhebung dieses Betrages erfolgt über die Jahresendabrechnung.
Die Abstimmung ergab, JA-Stimmen 28 und 1 Enthaltung.
Der Vorstand